Sehr geehrter Gast,
wir freuen uns über Ihr Interesse an der Buchung einer Unterkunft auf unserem Bauernhof „STEIGERWALD Hof". Im Falle des Zustandekommens eines Gastaufnahmevertrages wird der STEIGERWALD Hof, Inhaber Jochen Krafft, Hombeer 18, 91480 Markt Taschendorf – nachstehend „STEIGERWALD" abgekürzt - seine ganze Kraft und Erfahrung einsetzen, um Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Hierzu tragen auch klare rechtliche Vereinbarungen über Ihre Rechte und Pflichten als Gast und unsere Rechte und Pflichten als Ihr Gastgeber bei, die mit Ihnen in Form der nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen getroffen werden sollen. Diese Gastaufnahmebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen Ihnen und uns zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Bitte lesen Sie diese Gastaufnahmebedingungen daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.
1. Vertragsschluss
1.1. Für alle Buchungsarten gilt:
a) Grundlage des Angebots des STEIGERWALDS und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Klassifizierungserläuterungen) soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.
b) Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 4. dieser Gastaufnahmebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Gastaufnahmevertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung von Ihnen als Verbraucher geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
c) Bei der Buchung durch Vereine, Verbände, Firmen, Behörden und Institutionen ist Vertragspartner des Gastaufnahmevertrages und Zahlungspflichtiger ausschließlich diese, nicht der einzelne Gast, soweit diese die Buchung nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftliche Vertreter namens und in Vollmacht des Gastes vornehmen. Soweit diese Bedingungen nachstehend Bezug nehmen auf den Begriff „Gast" als Vertragspartner von STEIGERWALD, umfasst dies die anmeldende Person bzw. die gebuchte Institution und auch den Gruppenauftraggeber (siehe Ziffer 9.2). Die Teilnehmer als mitgebuchte Teilnehmer bzw. als Mitglieder der geschlossenen Gruppe hingegen, haben lediglich die Stellung von Begünstigten nach den Grundsätzen eines Vertrages zugunsten Dritter mit der Maßgabe, dass die Teilnehmer nicht berechtigt sind, die Erbringung der vertraglichen Unterkunftsleistungen an sich selbst ohne Zustimmung bzw. Mitwirkung des Gruppenauftraggebers zu fordern und/oder die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Gruppenauftraggeber abzuändern.
d) Siehe zu den sogenannten geschlossenen Gruppen Ziffer 9 dieser Bedingungen.
1.2. Für die Buchung, die schriftlich oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Gast dem STEIGERWALD den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Telefonische oder mündliche Buchungen werden vom STEIGERWALD nicht entgegengenommen.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Annahmeerklärung des STEIGERWALDS (Buchungsbestätigung) beim Gast zustande.
c) Unterbreitet der STEIGERWALD dem Gast auf dessen Wunsch hin ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des STEIGERWALDS an den Gast, soweit es sich hierbei nicht um eine unverbindliche Auskunft über verfügbare Unterkünfte und Preise handelt. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung durch den STEIGERWALD bedarf, zu Stande, wenn der Gast dieses Angebot innerhalb einer im Angebot gegebenenfalls genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.
1.3. Für Buchungen per Email oder im Internet, gilt für den Vertragsabschluss:
a) Per Email oder das Internet sind verbindliche Buchungen nicht möglich. Es werden ausschließlich unverbindliche Buchungswünsche entgegengenommen.
b) Auf Grundlage des Buchungswunsches übermittelt der STEIGERWALD dem Gast ein verbindliches Angebot.
c) Der Gastaufnahmevertrag kommt mit Zugang der Annahmeerklärung beim STEIGERWALD innerhalb der im Angebot genannten Frist zustande. Der STEIGERWALD ist nicht verpflichtet verspätete Annahmen entgegenzu-nehmen.
d) unverbindliche Reservierungen sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung möglich.
2. Preise und Leistungen
2.1. Die in der Buchungsgrundlage (Gastgeberverzeichnis, Angebot des Gastgebers, Internet) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurbeitrag/Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht oder in Anspruch genommen werden.
2.2. Die vom STEIGERWALD geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung, den Angaben zur Unterkunft und den Leistungen des STEIGERWALDS in der Buchungsgrundlage sowie aus etwa ergänzend mit Ihnen ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen.
3. Zahlung
3.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der zwischen dem Gast und dem STIEGERWALD getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Vereinbarung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den STEIGERWALD zu bezahlen.
3.2. Der STEIGERWALD kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von bis zu 20% des Gesamtpreises der Unterkunftsleistungen und gebuchter Zusatzleistungen verlangen, soweit im Einzelfall zur Höhe der Anzahlung nichts anderes vereinbart ist.
3.3. Zahlungen in Fremdwährungen sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom STEIGERWALD allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.
3.4. Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz einer Mahnung des STEIGERWALDS mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, so ist der STEIGERWALD, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und von ihm Rücktrittskosten gemäß Ziff. 4. dieser Bedingungen zu fordern, wenn der Gast den Zahlungsverzug zu vertreten hat.
4. Rücktritt und Nichtanreise
4.1. Im Falle eines Rücktritts oder der Nichtanreise des Gastes bleibt der Anspruch des STEIGERWALDS auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. Dies gilt nicht, soweit dem Gast vom STEIGERWALD im Einzelfall ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt wurde und dem STEIGERWALD die Erklärung des Gastes über die Ausübung dieses kostenlosen Rücktrittsrechts, die keiner bestimmten Form bedarf, fristgerecht zugeht.
4.2. Der STEIGERWALD hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z.B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
4.3. Soweit dem STEIGERWALD für den vom Gast gebuchten Zeitraum eine anderweitige Belegung möglich ist, wird er sich auf seinen Anspruch nach Ziff. 4.1. die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung, soweit eine solche nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
4.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, ist der Gast verpflichtet, unter Berücksichtigung gegebenenfalls nach Ziff. 4.3. anzurechnender Beträge an den STEIGERWALD die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung von Kurbeiträgen:
4.5. Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten, dem STEIGERWALD nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Ver-wendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
4.6. Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung dringend empfohlen.
4.7. Die Rücktrittserklärung ist bei allen Buchungen direkt an den STEIGERWALD zu richten und sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.
5. Pflichten des Gastes; Kündigung durch den Gast
5.1. Der Gast ist verpflichtet, eine Hausordnung oder Hofordnung, die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.
5.2. Der Gast ist verpflichtet, dem STEIGERWALD auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Mängelanzeige des Gastes schuldhaft, können Ansprüche des Gastes an den STEIGERWALD ganz oder teilweise entfallen.
5.3. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Der Gast hat dem STEIGERWALD zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom STEIGERWALD verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem STEIGERWALD erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder dem Gast aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
5.4. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nicht erlaubt. Verstöße hiergegen können den STEIGERWALD zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen.
6. Verhaltensbedingte Kündigung durch den STEIGERWALD
6.1. Der STEIGERWALD kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des STEIGERWALDS nachhaltig stört oder wenn der Gast sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten des STEIGERWALDS beruht.
6.2. Kündigt der STEIGERWALD, so behält der STEIGERWALD den Anspruch auf den Aufenthaltspreis. Die Ziffern 4.2. und 4.3. gelten entsprechend.
7. Haftungsbeschränkung
7.1. Der STEIGERWALD haftet unbeschränkt, soweit
Im Übrigen ist die Haftung des STEIGERWALDS beschränkt auf Schäden, die durch den STEIGERWALD oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
7.2. Die eventuelle Gastwirtshaftung des STEIGERWALDS für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
7.3. Der STEIGERWALD haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Eintrittskarten, Karten für Beförderungsleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die vom STEIGERWALD bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
8. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
8.1. Der STEIGERWALD weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass der STEIGERWALD derzeit an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung nicht teilnimmt. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Gastaufnahmebedingungen für den STEIGERWALD verpflichtend würde, wird der Gast hierüber in geeigneter Form informiert. Für alle Gastaufnah-meverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen.
8.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem STEIGERWALD und dem Gast findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
8.3. Der Gast kann den STEIGERWALD nur an dessen Sitz verklagen.
8.4. Für Klagen des STEIGERWALDS gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des STEI-GERWALDS vereinbart.
8.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.
9. Zusatzbedingungen bei Aufenthalten geschlossener Gruppen
9.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten, ergänzend zu diesen Gastaufnahmebedingungen, für Aufenthalte geschlossener Gruppen.
9.2. Geschlossene Gruppen im Sinne dieser Bestimmungen sind:
a) Eine Personenmehrheit, bei der der Vertrag über die Unterkunftsleistungen mit einer Institution, einem Verein, einer Firma oder einem sonstigen rechtsfähigen Träger erfolgt. Dieser wird nachfolgend als Gruppenauftraggeber bezeichnet und „GA" abgekürzt.
b) Jede Personenmehrheit, unabhängig von deren Personenzahl, Rechtsfähigkeit oder Status, für deren Buchung die Anwendung dieser Zusatzbedingungen ausdrücklich vereinbart wurde. In diesem Fall ist Gruppenauftraggeber („GA") ebenfalls die für die Gruppe handelnde Person.
9.3. Bei Buchung ist zwingend ein Gruppenverantwortlicher zu benennen.
Gruppenverantwortliche(r) sind der oder die vom Gruppenauftraggeber eingesetzte Person(en), welche im Auftrag des GA die Vertragsverhandlungen und/oder die Buchungsabwicklung mit dem STEIGERWALD vornehmen und/oder die Gruppe im Auftrag des GA als verantwortliche Leitungsperson begleiten.
9.4. Der STEIGERWALD kann gegenüber dem Gruppenverantwortlichen als Vertragspartner und Vertreter der Gruppe bzw. des Rechtsträgers der Gruppe, alle Erklärungen rechtlich binden abgeben, insbesondere Kündigungen und Abmahnungen.
9.5. Erklärungen des Gruppenverantwortlichen gegenüber STEIGERWALD sind für die Teilnehmer und den Rechtsträger bindend.
9.6. Alle gesetzlichen und vertraglichen Pflichten, insbesondere die des Gastes nach diesen Bedingungen, obliegen dem Gruppenverantwortlichen als eigene Pflichten. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung der Haus- und Hofordnung durch die Teilnehmer der Gruppe und die Pflicht zur Anzeige von Schäden und Mängeln.
9.7. STEIGERWALD haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile, gleich welcher Art, die – mit oder ohne Kenntnis von STEIGERWALD – vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen zusätzlich zu den Leistungen von STEIGERWALD angeboten, organisiert, durchgeführt und/oder den Gästen zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen insbesondere vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen organisierte An- und Abreisen sowie nicht im Leistungsumfang von STEIGERWALD enthaltene Veranstaltungen und Leistungen vor und nach der Unterkunftsleistung sowie während der Zeit des Aufenthalts (Fahrten, Ausflüge, Begegnungen usw.) sowie vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen selbst eingesetzte Reiseleiter. STEIGERWALD haftet nicht für Maßnahmen und Unterlassungen des Gruppenauftraggebers, bzw. Gruppenverantwortlichen oder des vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen eingesetzten Reiseleiters vor, während und nach dem Aufenthalt.
9.8. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, ist der Gruppenauftraggeber nicht berechtigt oder bevollmächtigt, Mängelanzeigen der Gruppenteilnehmer entgegenzunehmen. Sie sind auch nicht berechtigt vor, während oder nach dem Aufenthalt für STEIGERWALD Beanstandungen des Gastes oder Zahlungsansprüche namens STEIGERWALD anzuerkennen.
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Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2019
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